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Denkmalförderung

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen hat die Denkmalförderung einen hohen Stellenwert, d. h., die Städte und Gemeinden, die Religionsgemeinschaften aber vor allem auch private Eigentümer von Baudenkmälern können Zuschüsse zu Aufwendungen erhalten, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind. Diese denkmalbedingten Mehrkosten können z. B. durch die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die (Wieder-) Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln, die Wiederherrichtung historischer Fenster, verursacht sein.

Für große denkmalpflegerische Maßnahmen können Denkmalpflegemittel aus dem Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold beantragt werden. Die Untere Denkmalbehörde berät die Antagsteller und Antragstellerinnen und gibt zu dem Antrag eine Stellungnahme ab.

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