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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Kurzbeschreibung

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

Beschreibung

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Was ist in den Ländergesetzen - und hier vor allem dem nordrhein-westfälischen - aber eigentlich genau geregelt?

Und wer kümmert sich in Blomberg von offizieller Seite um Baudenkmäler? Schließlich besitzt die Nelkenstadt nicht zuletzt aufgrund ihrer langen Geschichte eine Vielzahl geschützter und schützenswerter Gebäude – das älteste Haus ist auf das Jahr 1452 datiert. Wir haben für Sie alle wichtigen Antworten zusammengetragen.

In Deutschland sind durch die massiven Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und den anschließenden Wiederaufbau zahlreiche Kulturgüter unwiederbringlich verloren gegangen. Das, was an historisch wertvollen Gebäuden jetzt noch vorhanden ist, gilt es zu schützen und zu erhalten. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Die dort festgehaltenen Regeln zum Denkmalschutz gelten auch für Blomberg.

 

Baudenkmal – was ist das eigentlich?

Öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung – das ist das entscheidende Kriterium, wenn es um Denkmäler geht. Die Objekte müssen zum Beispiel bedeutend sein für:

  • die Geschichte der Menschen,
  • Siedlungen und Städte,
  • Arbeits- und Produktionsverhältnisse und deren Entwicklung.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein Gebäude muss nicht zwingend besonders schön oder unglaublich alt sein. Vielmehr geht es darum, dass es Aussagekraft für eine historische Entwicklung besitzt. Brücken, Mühlen, Alleen oder Fabrikanlagen sind aus diesem Grund genauso schützenswert wie Schlösser, Burgen oder Kirchen.

Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind:

  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler (beispielsweise Münzen, Werkzeuge oder Reste von Befestigungsanlagen, die sich im Boden befinden oder befunden haben und aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen)
  • bewegliche Denkmäler

Wann ein Gebäude übrigens zum Baudenkmal wird, ist im Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu lesen.

 

Wer ist in Blomberg für Denkmäler zuständig?

In Blomberg ist das die Untere Denkmalbehörde als Teil des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung bei der Stadt Blomberg.

 

Welche Aufgaben hat die Untere Denkmalbehörde?

Die Untere Denkmalbehörde ist in Blomberg dafür verantwortlich, dass die Denkmäler in der Kernstadt und den Ortsteilen erhalten und gepflegt werden. Und: Sie trifft denkmalrechtliche Entscheidungen, was die Unterschutzstellung von Gebäuden und Veränderungen an Denkmälern anbetrifft. Dazu kommen weitere Aufgaben. Das sind:

  • Sie führt die Denkmalliste und nimmt Eintragungen in die Denkmalliste vor.
  • Sie berät in allen Denkmalangelegenheiten.
  • Sie stellt denkmalrechtliche Erlaubnisse aus.
  • Sie berät zu Fördermöglichkeiten im Bereich der Denkmäler.
  • Sie stellt Steuerbescheinigungen aus (für Steuervergünstigungen für Baudenkmäler)
  • Sie muss bei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase eingebunden werden, um den Denkmalwart nicht zu beeinträchtigen.
  • Sie nimmt bei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen eine Materialberatung vor.

 

Durch wen wird der Denkmalwert bestimmt?

Für die Bestimmung des Denkmalwerts zeichnen in Blomberg die Experten der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen auf der einen und der Unteren Denkmalbehörde auf der anderen Seite verantwortlich.

 

Was folgt nach der Bestimmung des Denkmalwerts?

Steht der Denkmalwert fest, trägt die Untere Denkmalbehörde – wie bereits unter Aufgaben beschrieben – das Objekt in die Denkmalliste ein. Das ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Im Anschluss an eine Anhörung bekommen die Eigentümer des Objekts dann einen Bescheid über den Denkmalwert und die Unterschutzstellung. Auf der Blomberger Denkmalliste (Stand: 2022) stehen übrigens mehr als 180 Objekte.

 

Welche Pflichten besitzen Eigentümer von Denkmälern?

Eigentümer eines Denkmals müssen dafür Sorge tragen, dass:

  • das Denkmal erhalten bleibt (Erhaltungspflicht),
  • das Denkmal sinnvoll genutzt wird.

Ganz entscheidend ist: Nehmen Besitzer Veränderungen am Baudenkmal vor, dann benötigen Sie dafür die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die stimmt sich in diesem Zusammenhang mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ab. Rechtliche Grundlage hierfür ist Paragraf 9 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes. Übrigens: Die Genehmigung kann auch schon im Zuge von Baugenehmigung oder Kauf erfolgen. Gibt es für durchgeführte Maßnahmen keine Genehmigung, dann handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.

Zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen gehören im Detail:

  • Veränderungen jeder Art am Gebäude, die den bestehenden Zustand abändern, auch wenn es sich lediglich um Renovierungen handelt. Weitere Beispiele: Änderung der Fenster, Änderung des Grundrisses, Einbau einer Heizungsanlage, Umgestaltung der Fassade, Anbringung von Schutzverkleidung, Auftragen eines neuen Anstriches, Dachdeckung, Teilabbruch etc.
  • Bauliche Eingriffe in der näheren Umgebung von Baudenkmälern.

 

Gibt es für Eigentümer von Denkmälern Steuervorteile?

Ja, Steuervorteile für die Eigentümer von Denkmälern gibt es tatsächlich. Möglich sind die zum Beispiel bei:

  • Einkommensteuer

Eventuelle weitere Steuervorteile bei:

  • Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer
  • Einheitsbewertung
  • Grundsteuer

 

 

Die Kulturgutliste

Die Kulturgutliste ist eine interne Bearbeitungsliste des zuständigen Fachamtes für Denkmalpflege, des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Blomberg. Die Liste wurde in den auslaufenden 1980er oder beginnenden 1990er Jahren von damaligen Mitarbeitenden des LWL-Denkmalpflege Fachamtes angefertigt, und führt die Objekte auf, die zum Zeitpunkt der Listenerstellung größtenteils noch nicht unter Denkmalschutz gestellt wurden und noch auf ihren Denkmalwert überprüft werden sollten.

Auf der Kulturgutliste sind über 400 Objekte gelistet. Mittlerweile wurden bereits einige Objekte auf Denkmalwert überprüft. Entweder werden diese im Anschluss unter Denkmalschutz gestellt, oder es wird intern vermerkt, wenn das Objekt keinen Denkmalwert aufweist.

Ob ein auf der Kulturgutliste aufgeführtes Objekt letztendlich unter Denkmalschutz gestellt wird, wird in Zusammenarbeit des LWL-Denkmalpflege Fachamtes und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Blomberg festgestellt.

Welche Fördermöglichkeiten existieren für Denkmäler?

Historische Bausubstanz muss und soll erhalten werden. Das ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern liegt auch im Interesse der Stadt Blomberg, die sowohl in der Kernstadt als auch den Ortsteilen über eine ganz besondere historische Bausubstanz verfügt. Viele dieser Gebäude sind Teil der Denkmalliste. Welche Fördermöglichkeiten sind aber für die Eigentümer vorhanden? Bezogen auf Blomberg gibt es folgende Optionen:

  • Kleine denkmalpflegerische Maßnahmen: Die Stadt Blomberg und das Land NRW bezuschussen Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro maximal.
  • Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen: Weitere Auskünfte erteilt die Bezirksregierung in Detmold.
  • Förderprogramm Jung kauft Alt: Kauft eine junge Familie in Blomberg ein Haus, das mindestens 30 Jahre alt ist, ein halbes Jahr leer gestanden hat und als Hauptwohnsitz in Blomberg dient, gibt es von der Stadt Blomberg bis zu 10.000 Euro maximal. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.