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Versteigerergewerbe

Kurzbeschreibung

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Beschreibung

Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

  • Versteigerergewerbe Erlaubnis
  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen