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Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Personen, die Halter eines Hundes sind, bei denen also einer oder mehrere Hunde im Haushalt leben, sind steuerpflichtig - und zwar im Bereich der Hundesteuer.

Beschreibung

  • Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde. Wer einen großen Hund in der Stadt Blomberg anmeldet, muss zusätzlich die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes einreichen (schwerer als 20 kg und/oder eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm).
  • Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde. Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück.
  • Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Blomberg mit dem Hund umziehen.

Hund anmelden:

  • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)

Hund abmelden:

  • persönliche Angaben des Halters
  • die Hundesteuermarke

Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden/abmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen.

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

In Blomberg sehen die Kosten pro Hund folgendermaßen aus:

  • 48 Euro (bei einem Hund)
  • 75 Euro (bei zwei Hunden)
  • 150 Euro (bei drei oder mehr Hunden)
  • 408 Euro (bei einem gefährlichen Hund)
  • 808 Euro (bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden)

Eine Befreiung wird (auf Antrag) für blinde, taube oder anderweitig hilflose (Schwerbehinderte) Personen gewährt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen