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Denkmalförderung
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen hat die Denkmalförderung einen hohen Stellenwert, d. h., die Städte und Gemeinden, die Religionsgemeinschaften aber vor allem auch private Eigentümer von Baudenkmälern können Zuschüsse zu Aufwendungen erhalten, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind. Diese denkmalbedingten Mehrkosten können z. B. durch die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die (Wieder-) Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln, die Wiederherrichtung historischer Fenster, verursacht sein.
Für große denkmalpflegerische Maßnahmen können Denkmalpflegemittel aus dem Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Detmold beantragt werden. Die Untere Denkmalbehörde berät die Antagsteller und Antragstellerinnen und gibt zu dem Antrag eine Stellungnahme ab.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Stadtentwicklung
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- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
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- Bezirksregierung Detmold
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- Leopoldstraße 15
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 71-0 - Fax:
05231 71-1295 - E-Mail:
poststelle@brdt.nrw.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-524
- E-Mail:
- d.wehrmann@blomberg-lippe.de