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Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Beschreibung
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet alle Grundstückseigentümer zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen. Weitere Regelungen sind unter anderem in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) enthalten.
Kern von Gesetz und Verordnung sind, dass alle Abwasseranlagen nach anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen. Ist das nicht der Fall, müssen innerhalb bestimmter Fristen Maßnahmen ergriffen werden.
Die Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen dürfen nur anerkannte Sachkundige vornehmen. Eine entsprechende Liste dieser Sachkundigen führt das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, das unter folgendem Link auch genau über die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen informiert: https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abwasserwerke
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- Paradies 1-3
- 32825 Blomberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05235 9928-47
- E-Mail:
- c.helper@abwasserwerke-blomberg.de