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Abwasser / Wasser

Kurzbeschreibung

Wird auf einem Grundstück Wasser ge- und verbraucht, wird dieses Grundstück in der Regel an eine öffentliche Versorgungsleitung und die Kanalisation angeschlossen.

Beschreibung

Beim Anschluss- und Benutzungszwang spricht man auch im Hinblick auf Anschluss an Fernwärmenetz und Straßenreinigung. In allen Fällen existieren aber Ausnahmen, die eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ermöglichen.

Das kann zum Beispiel dann so sein, wenn eine Selbstversorgungsanlage für Wasser oder Strom vorhanden ist, die besser ist als die Einrichtungen der Kommune. Gleiches gilt für die Entsorgung von Bioabfall auf dem eigenen Grundstück. Allerdings ist eine Beantragung der Befreiung samt anschließender Prüfung nötig.

Für jeden Eigentümer eines Grundstücks stellt sich die Frage nach dem Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen.

Zuständig für die Wasserversorgung sind die Blomberger Versorgungsbetriebe.

Für die Abwasserbeseitigung stehen Ihnen die Angestellten der Abwasserwerke bereit, die verschiedene Beratungen durchführen, beispielsweise über rechtliche Aspekte der Abwasserbehandlung oder den Anschluss und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Ganz genau geregelt ist die Entwässerung in der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Blomberg, verantwortlich für diesen Bereich zeichnen die Abwasserwerke.

Laut Entwässerungssatzung sind in Blomberg von Grundstückseigentümern folgende Gebühren für Schmutz- und Regenwasser zu entrichten:

  • 4 Euro pro Kubikmeter (Schmutzwasser)

Weitere Kosten, wenn es beispielsweise um abflusslose Grundstücksentwässerungsanlagen und deren Leerung geht, sind direkt bei den Abwasserwerken zu erfragen.

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