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Wanderlager

Kurzbeschreibung

Anzeige eines Wanderlagers

Beschreibung

Sie möchten Waren außerhalb Ihrer Betriebsstätte verkaufen – und zwar im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung? Dann müssen Sie uns dieses sogenannte Wanderlager spätestens zwei Wochen vorher melden.

Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

  • Anzeige eines Wanderlagers

Für die Anzeige eines Wanderlagers benötigen wir:

  • Ort, Anschrift und Zeit der Veranstaltung
  • Name und Anschrift des*der Verwalters*in bzw. des*der Betreibers*in

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen