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Rundfunkbeitrag

Kurzbeschreibung

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Beschreibung

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraus­setzun­gen ist es möglich, eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Menschen, die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld sind, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Wer keine entsprechenden Leistungen bezieht, beispielsweise aber über ein geringes Einkommen verfügt, kann eine Härtefallbefreiung beantragen.

Die Beantragung ist an den Beitragsservice zu richten, Formulare erhalten Sie auch bei uns.

Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.