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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Kurzbeschreibung

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

Beschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben. Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung 
  • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
  • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
  • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
  • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
  • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung

Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Das Sozialamt kann von Ihnen weitere Unterlagen, zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel verlangen. 

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

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