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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Kurzbeschreibung
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Eine Sondernutzungserlaubnis liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Hierzu zählen unter anderem Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außenbestuhlung, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.
- Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Sondernutzung
- Zeitraum der Sondernutzung
Bei Veranstaltungen mit erheblicher Auswirkung auf den Straßenverkehr ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Stadtentwicklung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Wehrmann
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-524
- E-Mail:
- d.wehrmann@blomberg-lippe.de