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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

Kurzbeschreibung

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Eine Sondernutzungserlaubnis liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

Hierzu zählen unter anderem Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außenbestuhlung, Hinweisschilder (Werbung), Straßenfeste, etc.

  • Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Sondernutzung
  • Zeitraum der Sondernutzung

Bei Veranstaltungen mit erheblicher Auswirkung auf den Straßenverkehr ist eine rechtzeitige Antragstellung zwingend erforderlich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen