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Bordsteinabsenkung

Beschreibung

Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im wesentlichen, um für eine Garage, Carport oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inklusive der Nebenanlagen (Geh- und Radwege, Parkflächen u.ä.) abzusenken oder eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können.

Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung an Geh- und Radwege im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und Straßen bedarf der
Genehmigung durch die Stadt Blomberg oder dem Kreis Lippe, Straßen NRW.

Für die Bauausführung der Bordsteinabsenkung sind nur Fachfirmen zugelassen.

Die Kosten der Absenkung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen