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Wildschaden / Jagdschaden

Beschreibung

Es besteht ein Erstattungsanspruch auf Wildschäden, wenn sie auf Grundflächen aufgetreten sind, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Hierbei handelt es sich in der Regel um Flächen außerhalb der Wohnbebauung. Der Schaden ist innerhalb einer Woche, nachdem der Berechtigte/die Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen