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Rentenantrag / Leistungen Rentenversicherung

Kurzbeschreibung

Die Rentenstelle ist allen Blomberger Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich:

Beschreibung

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährige Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Flexirente
  • Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten
  • Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Beitragserstattung
  • Rehaanträge
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke
  • Zeugenerklärung für die Rentenversicherung
  • Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger

Die Antragsaufnahme für die Regelaltersrente, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich. 

für alle Rentenanträge:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Ihre Rentenversicherungsnumer
  • letzte Rentenauskunft
  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke (Steuer-ID)
  • Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug)
  • wenn Sie Sozialleistungen erhalten: Anschrift und Aktenzechen der zahlenden Stelle (Beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbei, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
  • Geburtsurkunde der Kinder als bestätigte Kopien (auch bei Vätern - wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
  • Nachweise über Berufsausbildungen 
  • alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (Bsp. Nachweis über Arbeitslosigkeit und Krankheit)
  • wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • wenn eine Person Ihres Vertrauen für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

 

für die Altersrente zusätzlich:

  • wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Festellungsbescheid
  • wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
  • wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilszeitvertrag
  • wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes

 

für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich:

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
  • Daten zu Ihren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • Chronologische Aufstellung der bisherigen Tätkeiten mit Lohn und Gehaltsgruppe

 

für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich:

  • Sterbeurkunde Ihres (Ehe-)Partners bzw. (Ehe-)Partnerin
  • Heiratsurkunde
  • Angabe zu Ihren Einkünften
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)
  • bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschft

 

für die Waisenrente zusätzlich:

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde der/des Waise 
  • bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch Kindergeldbescheid; wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht)
  • sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung 
  • Versicherungsnummer der/des Waise (falls vorhanden)

Altersgrenze:
3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze den Antrag stellen, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann

Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto der Rentenversicherung hat.

Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten, (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen