BIS: Suche und Detail

Personalausweis

Beschreibung

Wer deutscher Staatsangehöriger und in der Stadt Blomberg gemeldet ist, der muss einen Personalausweis in der Nelkenstadt beantragen. Pflicht ist ein Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr, die Pflicht entfällt nur für diejenigen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten. Dann muss jedoch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.

Möglich sind bei uns die Erstausstellung, die Neuausstellung bei Ablauf der Gültigkeit und in dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.

Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.

Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Ausweispflicht -  § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Ausstellung  - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)

vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Fingerabdruck Speicherung -  § 5 (9) Personalasuweisgesetz (PAuswG)

Mitzubringen sind bei der Beantragung:

  • Ausweisdokument (beispielsweise alter Ausweis / Kinderreisepass/ Geburtsurkunde)
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • ggfls. Abstammungs- beziehungsweise Heiratsurkunde
  • ggfls. Einbürgerungsurkunde
  • ggfls. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (bis zum 16. Lebensjahr)

Die Fertigstellung dauert in der Regel ca. 2-4 Wochen

Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Für Jugendliche unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.

Gültigkeitsdauer:

  • der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
  • bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre,

Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die „Vollmacht zum Abholen des Personalausweises“.

Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.

Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen (nur persönlich).

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Das Ausweisdokument kann ggfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe im Bürgerbüro (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

Verlust/ Diebstahl:

  • Sperrung des Ausweises über die Hotline 116 116 oder direkt im Bürgerbüro
  • ggfls. eine Anzeige bei der Polizei, ansonsten im Bürgerbüro
  • vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten

Namensänderung: 

  • bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

  • 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis