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Niederschlagswassergebühr

Beschreibung

Wird Regenwasser von bebauten beziehungsweise versiegelten Flächen in den öffentlichen Regenkanal eingeleitet, ist dafür laut der Entwässerungssatzung der Stadt Blomberg eine Niederschlagswassergebühr zu zahlen. Diese Gebühr wird auf den Quadratmeter genau abgerechnet.

Allerdings sind verschiedene Minderungsfaktoren vorhanden – für Flächen mit einer Versickerungsanlage mit Überlauf (50 Prozent), für Flächen mit Rasengittersteinen oder Ökopflaster (50 bis 100 Prozent), für Grasdach-/Gründachflächen (50 Prozent) und für geforderte Regenwasser-Rückhaltespeicher (40 bis 65 Prozent). Genauere Angaben bekommen Sie auf Anfrage bei uns.

Diese Gebühr wird auf den Quadratmeter genau abgerechnet und beträgt 0,64 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche.

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