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Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Beschreibung
Die Grundsteuer als sogenannte Objektsteuer ist von allen Eigentümern für jegliche Art von Grundbesitz zu entrichten. Dazu gehören Eigentumswohnungen genauso wie Industrieanlagen und unbebaute Grundstücke. Persönlicher Schuldner für die Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem das Objekt zu Beginn des Kalenderjahres gehört (01.01. Stichtagprinzip).
Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A (agrarisch; Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) und der Grundsteuer B (baulich; Besteuerung von bebautem oder bebaubarem Land samt Immobilien).
Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Dazu wird der sogenannte Einheitswert der Immobilie ermittelt und anschließend der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. An diese Festsetzung ist die Stadt Blomberg gebunden.
Die Stadt Blomberg multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem per Satzung festgesetzten Grundsteuerhebesatz der Gemeinde.
Der Hebesatz der Stadt Blomberg beträgt für die Grundsteuer A derzeit 300 Prozent, für die Grundsteuer B 620 Prozent.
Grundsteuermessbetrag x Grundsteuerhebesatz = Grundsteuer
Gezahlt werden muss jeweils einmal im Quartal – also in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer:in oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer:in von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
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Zuständige Einrichtungen
- Kämmerei und Finanzen
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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05235 504-0 - Fax:
05235 504-451 - E-Mail:
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- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-546
- E-Mail:
- b.reese@blomberg-lippe.de