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Explosionsgefährliche Stoffe
Beschreibung
Sie möchten mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen betreiben? Und zwar gewerbsmäßig, als Selbstständiger oder, indem Sie Arbeitnehmer beschäftigen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Geregelt ist das in Paragraf 7 des Sprengstoffgesetzes. Konkret bekommen Sie durch die Erlaubnis genehmigt, explosionsgefährliche Stoffe:
- herzustellen, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder wiederzugewinnen.
- zu vertreiben oder anderen zu überlassen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jörn Meinberg
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-563
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de
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Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-564
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de