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Aufbruchgenehmigung
Beschreibung
Für Arbeiten im öffentlichen Raum, muss die Stadt Blomberg als Baulastträger eine Genehmigung erteilen. Für die Leitungsverlegung wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt, um Arbeiten im Gehweg, oder auch im Straßenraum tätigen zu dürfen. Für die Ausführung muss eine Fachfirma beauftragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für eine Aufbruchgenehmigung immer eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist.
- Antragsformular (bei uns zu bekommen)
- Zeitraum
- Lageplan samt Ausgrabungsstelle
- Beschilderungsplan
- ggfls. Umleitungsplan
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Stadtentwicklung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Wehrmann
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-524
- E-Mail:
- d.wehrmann@blomberg-lippe.de