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Leichenpass
Kurzbeschreibung
Sie möchten einen Leichenpass beantragen?
Beschreibung
Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht.
In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zu Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache ungeklärt, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
Die Gebühr beträgt 20 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-411
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-564
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de