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Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen

Beschreibung

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen