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Pfandleihgewerbe

Kurzbeschreibung

Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben?

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

  • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
  • Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen