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Brauchtumsfeuer

Kurzbeschreibung

Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.

Beschreibung

Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.

  • Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
  • Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
  • Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
  • Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
  • Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.

Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

  • Osterfeuer - Genehmigung
  • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
  • ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)
  • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
  • Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
  • Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen