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Kampfmittelbelastung

Kurzbeschreibung

Mit Kampfmitteln sind vor allem Munition oder Teile von Munition gemeint, die einen militärischen Ursprung haben. Sie enthalten Explosivstoffe oder bestehen aus Explosionsstoffen. In der Regel stammen sie aus dem Zweiten Weltkrieg. Es handelt sich dabei um Kriegswaffen oder Teile davon wie Granaten, Bomben, Minen, Patronen oder Sprengmittel. 

Beschreibung

Die Beseitigung von Kampfmitteln dient in Form einer Gefahrenabwehr zwei Aspekten:

  1. Abwehr einer Gefahr für Gesundheit oder Leben.
  2. Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung.

Zuständig für Blomberg ist rund um die Überprüfung einer Kampfmittelbelastung die Bezirksregierung Arnsberg, die unter anderem eine Außenstelle in Detmold unterhält. Die Bezirksregierung verfügt über die notwendige Technik und speziell ausgebildetes Personal, um die Kommunen beim Schutz der Bevölkerung vor Kampfmitteln beziehungsweise den Gefahren, die davon ausgehen, zu unterstützen. Zuständig für den grundsätzlichen Schutz sind immer die örtlichen Ordnungsbehörden.

Die Beseitigung von Kampfmitteln lässt sich in vier Bereiche gliedern. Das sind:

  • Kriegsluftbildauswertung
  • Kampfmitteldetektion/Kampfmittelortung
  • Kampfmittelräumung
  • Kampfmittelvernichtung

Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

  • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
  • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
  • ggfls. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

  • Maßstab in der Regel 1:1000
  • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
  • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
  • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
  • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen / Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
  • Erdeingriffe in neuen Trassen / Baugruben sind rot zu kennzeichnen
  • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.

Die Antragstellung ist kostenfrei.
Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen