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Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Wer eine Ausbildung beginnen oder einen Job antreten möchte und noch nicht 18 Jahre alt ist, der muss sich einer sogenannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung beim Arzt unterziehen.
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie ab dem 01.10.2023 ganz bequem online von Zuhause aus über den Link in der Kachel "Onlinedienstleistungen" beantragen.
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Erhebungsbogen
Die Beantragung kann entweder durch die jugendliche Person oder durch die gesetzliche Vertretung erfolgen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird an die hier im Melderegister gespeicherte Adresse geschickt.
Beantragung online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)
-
- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
-
- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Christine Janzen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-567
- E-Mail:
- c.janzen@blomberg-lippe.de
-
Frau Katarina Oldenburger
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-568
- E-Mail:
- k.oldenburger@blomberg-lippe.de
-
Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-564
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de