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Bordsteinabsenkung
Beschreibung
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im wesentlichen, um für eine Garage, Carport oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inklusive der Nebenanlagen (Geh- und Radwege, Parkflächen u.ä.) abzusenken oder eine vorhandene Absenkung beseitigen zu können.
Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung an Geh- und Radwege im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und Straßen bedarf der
Genehmigung durch die Stadt Blomberg oder dem Kreis Lippe, Straßen NRW.
- Lageplan
Für die Bauausführung der Bordsteinabsenkung sind nur Fachfirmen zugelassen.
Die Kosten der Absenkung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Stadtentwicklung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Wehrmann
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-524
- E-Mail:
- d.wehrmann@blomberg-lippe.de
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Herr Jörg Segeler
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-531
- E-Mail:
- j.segeler@blomberg-lippe.de