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Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung

In einer Melderegisterauskunft können Dritte Auskunft über Vor- u. Zuname, akademische Grade, aktuelle u. inaktuelle Anschriften einer in Blomberg gemeldeten Person erhalten. 

Beschreibung

Es wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Sie können eine Melderegisterauskunft elektronisch, persönlich oder schriftlich im Bürgerservice beantragen.

Elektonische Anfragen können von Unternehmen auch über ZEMA eingereicht werden.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
  • Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
    (Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden)
  • bei erweiterter Auskunft: Vollstreckungstitel in Kopie, soweit vorhanden

Bitte beachten Sie für Anfragen die Möglichkeit der elektronischen Anfrage.

Bitte wenden Sie sich für Informationen an das Meldeportal für Behörden bzw. ZEMA Online: ZEMA

Aus dem Melderegister der Gemeinden können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • letzte bekannte Anschrift
  • 11,00 Euro für eine einfache Auskunft
  • 15,00 Euro für eine erweiterte Auskunft

Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Blomberg gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die entsprechende Gebühr erhoben.