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Wohnraumbescheinigung
Beschreibung
Sie möchten einen Aufenthaltstitel in Deutschland oder den Familiennachzug aus Ihrem Heimatland beantragen? Dann benötigen Sie neben verschiedenen anderen Dokumenten auch eine Wohnraumbescheinigung.
Diese Bescheinigung muss unter anderem durch den*die Vermieter*in unterschrieben werden. Sie dient als Nachweis dafür, dass Ihnen bzw. Ihnen und Ihrer Familie Wohnraum in ausreichender Form zur Verfügung steht.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Senioren, Jugend und Soziales
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- Marktplatz 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-161 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Winter
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-122
- E-Mail:
- r.winter@blomberg-lippe.de