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Winterdienst

Beschreibung

Wenn Schnee fällt oder Straßen und Wege durch eine Eisschicht glatt sind, kommt der Winterdienst ins Spiel. Dabei gibt es für Grundstücksbesitzer verschiedene Winterdienstpflichten, die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Blomberg festgehalten sind.

Unter anderem sieht die Satzung vor, dass die Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee freizuhalten sind. Zu räumen ist werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr – und zwar nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte.

Nach 20 Uhr gefallener Schnee (beziehungsweise entstandene Glätte) muss am Folgetag bis 7 beziehungsweise 9 Uhr beseitigt werden. Zudem sind Gehwege bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten und nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet ist.

Was den kommunalen Winterdienst anbetrifft, der in Blomberg von den Mitarbeitern des Bauhofs übernommen wird, sind die Straßen in der Nelkenstadt in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt worden. Straßen in Stufe eins haben dabei absoluten Vorrang, was Räumung und Streuung anbetrifft, bei Straßen in Dringlichkeitsstufe zwei folgen Räumung und Streuung nur bei extremen Witterungsverhältnissen wie Blitzeis, Eisregen oder Schneemengen, die den Fahrzeugverkehr zum Erliegen bringen. Für Straßen der Dringlichkeitsstufe drei ist kein Anfahren durch den Winterdienst vorgesehen.

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