BIS: Suche und Detail

Städtebauliche Satzung

Beschreibung

Sie besitzen ein Gebäude in der Blomberger Kernstadt und möchten dieses beispielsweise sanieren oder der Fassade einen neuen Anstrich verpassen? Dann besprechen Sie die geplanten Maßnahmen vorab unbedingt mit uns.

In der Städtebaulichen Satzung, die für Blomberg gilt, sind nämlich verschiedene Vorgaben zu Rückbau, Nutzungsänderung oder Errichtung baulicher Anlagen enthalten. Das bedeutet: Für entsprechende Maßnahmen benötigen Sie immer eine Genehmigung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen