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Schiedsamt
Beschreibung
Aufgabe der Schiedsstelle (Schiedsmann, Schiedsfrau, Schiedsperson) ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten.
Im Gespräch wird versucht,die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutrale/r Moderator:in, der/die versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung – also ein Vergleich – zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann.
Was wird geschlichtet?
- Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
- Verletzung der persönlichen Ehre
- Schadensersatz- und Schmerzensgeld-forderungen
- Streitigkeiten nach dem Gleichbehandlungsgesetz bei Massengeschäften (z. B. Verkauf von Kleidung, Fahrzeugen u. ä.)
- Privatklagen in Strafrecht
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Welche Schiedsleute in Blomberg aktiv sind, wie Sie mit diesen in Kontakt treten und weitere Fragen zum Schiedsverfahren nennen wir Ihnen auf Anfrage.
Die Schiedssstelle ist nicht zuständig bei Streitigkeiten aus dem Familien- u. Arbeitsrecht und es erfolgt auch keine Rechtsberatung (Interessenten erhalten aber Hinweise, an wen sich der/die Bürger:in wenden kann).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Zentrale Dienste
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- Marktplatz 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-610 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sonja Thiel
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-135
- E-Mail:
- s.thiel@blomberg-lippe.de