Liegenschaftsbuch / Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurkarte)

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Liegenschaftsbuch / Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurkarte)

Um einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurkarte) zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Benötigt wird ein solcher Auszug beispielsweise, wenn verschiedene beschreibende Angaben zu einem Grundstück nötig sind.

Beachten Sie bitte, dass ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, da die Auszüge nur gegen eine Barzahlung ausgehändigt werden. Für schriftliche Anträge oder Sonderwünsche ist der Kreis Lippe zuständig, eine Weiterleitung findet entsprechend statt.

Grundbuchauszüge stellt nur das Amtsgericht Blomberg aus.

Die Kosten pro Flurstücknachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis und Bestandsnachweis belaufen sich auf jeweils 30 Euro.

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