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Führerscheinangelegenheiten

Beschreibung

Sie müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich Ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist? 

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Blomberg gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice den Umtausch ihres Führerscheins beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzbescheinigung, diese Bescheinigung ist jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.

Für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis (Erstausstellung oder erneute Ausstellung) ist der Kreis Lippe zuständig. Wir nehmen die Anträge aber entgegen und leiten diese an die entsprechenden Stellen weiter.

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

  • bisheriger Führerschein
  • Personalausweis / Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ggfls. Ärztliches und augenärztliches Gutachten (beschränkte Klasse CE / Klasse T / Klasse 2)
  • ggfls. Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis in der Land- oder Forstwirtschaft (Klasse T)
  • ggfls. Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.

Umtauschfristen:

Bei Papier-Führerscheinen (grau oder rosa) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Ca. 4 - 6 Wochen

Achtung Bus- und Taxifahrer!
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.


Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z.B. anerkannt:

  • Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
  • Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.


Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
Falls der Führerschein den Sie umtauschen möchten nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an den Kreis Lippe senden lassen. Die Fax-Nr. hierzu lautet 05231/62-184. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.

Die Kosten betragen:

  • 30,40 Euro für den Umtausch eines Führerscheins (rosa/grau/DDR/Karte zu Karte)
  • 30,40 Euro für den Ersatz des Führerscheins (z. B. Namenänderung)
  • 49,00 Euro für die Verlängerung der Klasse C / CE