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Explosionsgefährliche Stoffe

Beschreibung

Sie möchten mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen betreiben? Und zwar gewerbsmäßig, als Selbstständiger oder, indem Sie Arbeitnehmer beschäftigen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Geregelt ist das in Paragraf 7 des Sprengstoffgesetzes. Konkret bekommen Sie durch die Erlaubnis genehmigt, explosionsgefährliche Stoffe:

  • herzustellen, zu bearbeiten, zu verarbeiten oder wiederzugewinnen.
  • zu vertreiben oder anderen zu überlassen.