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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese amtlich feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. 

Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweis in Papierform kann, (sofern im alten Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei ist) im Bürgerservice vorgenommen bzw. beantragt werden.

Sofern Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat haben und dieser abgelaufen ist, können Sie die Neuausstellung ebenfalls bei uns beantragen. Dazu ist zusätzlich ein biometrisches Lichtbild erforderlich.


Hinweis: 
Die Anträge werden durch den Kreis Lippe abschließend bearbeitet und entschieden.
Bürger:innen aus Blomberg können die Leistungen im Bürgerservice beantragen und sich informieren.

Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen:

  • Steuervergünstigungen
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:innen
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer:innen
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen (liegt im Ermessen des Veranstalters)


Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

  • B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • BI = Blindheit
    unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung,Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und Parkerleichterungen
  • G = erhebliche Gehbehinderung
  • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und Parkerleichterungen
  • Gl = Gehörlosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung
  • RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • H = Hilflosigkeit
    unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Es gibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung (EUTB) in Detmold.

Beantragung des Schwerbehindertenausweises:

  • Vordruck Schwerbehindertenantrag 
  • biometrisches Lichtbild
  • Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre - falls vorhanden -
    (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
  • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
  • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

 

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • ggfls. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.

 

Neuausstellung, weil keine Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier zu Scheckkartenformat gewechselt werden soll

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • ggfls. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
  • biometrisches Lichtbild

Ein Schwerbehindertenausweis wird in der Regel längstens für 5 Jahre ausgestellt.

Die Versorgungsverwaltung des Landes NRW bietet Ihnen mit ELSA.NRW die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Ihren Schwerbehindertenantrag zu stellen: online, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Nach Eingabe der Daten müssen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten an Ihrem PC-Drucker ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und an die zuständige Schwerbehindertenstelle schicken.
Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.

Mit Ihrer Unterschrift befreien Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, denn nur dann dürfen Ärzte Auskunft über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben.
Eine elektronische Unterschrift (sogenannte digitale Signatur) ist derzeit noch nicht möglich.

Die ausgedruckte Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten muss dem Kreis Lippe innerhalb von 14 Tagen vorliegen.
Dann werden Ihre elektronisch versendeten Antragsdaten bearbeitet.

Liegt das Dokument mit Ihrer Unterschrift nicht in dieser Frist vor, werden Ihre Daten gelöscht. Ein Antrag ist damit nicht gestellt.

!! Bitte beachten Sie: ELSA.NRW kann nur von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die in NRW wohnen !!

Der Erst- oder Änderungsantrag sowie der Antrag auf Neuausstellung wird an den Kreis Lippe zur Bearbeitung weitergeleitet.

Zuständige Einrichtungen