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Meldebescheinigung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in der Stadt Blomberg gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

Beschreibung

Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname und frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
  • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

 

Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

  • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
  • Familienstand
  • Religion
  • Geschlecht
  • Personalausweis / Pass-Daten
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Ankunftsnachweis (AKN)
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

  • Personalausweis
  • ggfls. Vollmacht

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.
Die Gebühr für die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.

Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.