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Übermittlungssperren

Kurzbeschreibung

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Beschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen. Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen