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Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass einer beabsichtigen Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.
Beschreibung
Wenn Sie im Ausland – als deutsche Staatsangehörige und Verlobte – heiraten möchten, dann benötigen Sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Das gilt ebenfalls, wenn Sie als Flüchtling, Staatenlose*r, Asylberechtigte*r oder Heimatlose*r Ihren Aufenthalt in Deutschland haben.
Ein Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat im Ausland ist dort entweder dem*der Standesbeamt*in vor Ort oder dem deutschen Konsulat für die Ausstellung einer Familienstandsbescheinigung vorzulegen. Das Ehefähigkeitszeugnis kann einmalig für die beiden zukünftigen Eheleute erstellt werden.
Die zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind individuell.
Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern zur Verfügung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-411
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kerstin Schütz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-561
- E-Mail:
- k.schuetz@blomberg-lippe.de
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Frau Stefanie Sundermann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-562
- E-Mail:
- s.sundermann@blomberg-lippe.de