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Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen
Beschreibung Beschreibung
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Jörn Meinberg
Teamleitung- Telefon:
- 05235 504-413
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de