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Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen
Beschreibung
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jörn Meinberg
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-563
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de
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Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-564
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de