Suche
Bewachungsgewerbe
Beschreibung Beschreibung
Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Erlaubnis eines Bewachungsgewerbes gem. § 34a GewO
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
-
- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
-
- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
Herr Jörn Meinberg
Teamleitung- Telefon:
- 05235 504-413
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de