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Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst.

Beschreibung

Gewerbetreibende benötigen im Rahmen verschiedener Behördenverfahren einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie in Blomberg mit einer Wohnung gemeldet sind oder sich Ihr Gewerbesitz in Blomberg befindet, erhalten Sie den gewünschten Auszug im Bürgerservice. Alternativ können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz vornehmen.

Beantragung durch Privatpersonen:
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich im Bürgerservice beantragen.
Der/Die Antragsteller:in muss persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und, wenn er/sie als gesetztliche/r Vertreter:in handelt, seine Vertretungsvollmacht nachweisen.
Eine Vertretung durch Ehegatten oder Rechtsanwalt:in ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den/die Antragsteller:in gespeichert sind.

Auskünfte zur unmittelbaren Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde übersandt. Dazu ist bei der Beantragung die Anschrift der Behörde anzugeben. Auskünfte für private Zwecke werden an den/die Antragsteller:in übersandt.

Beantragung durch juristische Personen:
Der/Die gesetzliche Vertreter:in der juristischen Personen und Personenvereinigungen stellt persönlich den Antrag im Allgemeinen beim für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamtes.
Eine Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich!
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben.

  • Personalausweis/Reisepass
  • Bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen
  • ggfs. Vereinsregister-oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggfs. Vollmacht

Im Normalfall dauert es circa fünf bis 14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragstellenden bzw. die benannte Behörde erreicht. 

Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und – entsprechend der Belegart – entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.