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Pfandleihgewerbe
Kurzbeschreibung
Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben?
Beschreibung Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.
Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis
- Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Jörn Meinberg
Teamleitung- Telefon:
- 05235 504-413
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de