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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung eines Wohnsitzes
Kurzbeschreibung
Wer nach Blomberg zieht oder innerhalb Blombergs umzieht, der muss sich, wie das in allen Städten und Gemeinden in Deutschland üblich ist, innerhalb von 14 Tagen, an- beziehungsweise ummelden.
Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.
Beschreibung Beschreibung
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt / Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt / Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
Bitte beachten Sie, dass eine An-/Ummeldung nur persönlich vor Ort erfolgen kann. Eine Onlinemeldung ist nicht möglich, da die Identität nachgewiesen und überprüft werden muss.
KFZ-Schein Adressänderung
Adressänderungen im KFZ-Schein mit Lipper-Kennzeichen können ebenfalls direkt vor Ort gegen ein Entgelt von 11,10 Euro vorgenommen werden.
Über folgenden Link, können Sie für Ihr Anliegen einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Blomberg buchen.
Online-Terminbuchung für KFZ-Schein Adressänderungen
Für die An-/Ummeldung – übrigens gilt das auch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes – im Bürgerbüro, sind verschiedene Dokumente mitzubringen.
- Personalausweis
- Reisepass / Kinderreisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (bei einem Mietverhältnis)
- Bescheinigungen / Urkunden, die Ihre Identität zweifelsfrei belegen (z.B. Geburtsurkunden, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist)
- (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes)
- ggfls. Fahrzeugschein wenn bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen wurde
Die Frist nach dem Zu-/Umzug beträgt 14 Tage und ist unbedingt einzuhalten.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
- ggfls. 11,10 € für die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Stefanie Eden-Ziebold
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-416
- E-Mail:
- s.eden-ziebold@blomberg-lippe.de
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Frau Jeannine Gerrlich
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-417
- E-Mail:
- j.gerrlich@blomberg-lippe.de
-
Frau Christine Janzen
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-415
- E-Mail:
- c.janzen@blomberg-lippe.de
-
Frau Katarina Oldenburger
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-418
- E-Mail:
- k.oldenburger@blomberg-lippe.de
-
Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-433
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de