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Führungszeugnis

Kurzbeschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Beschreibung

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll). Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen. Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt. Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dieses bittet den betreffenden EU-Mitgliedsstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt.

Die Kosten belaufen sich auf 13 Euro.

In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.