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Geburtsanzeige
Beschreibung
Unabhängig vom Wohnort der Eltern gilt bei der Geburtsbeurkundung immer die Zuständigkeit des Standesamtes des Geburtsortes. Das bedeutet für Sie, wenn Sie in Blomberg leben und Ihr Kind beispielsweise in Detmold zur Welt kommt: Das Standesamt Detmold ist zuständig.
Direkt nach der Geburt wird Ihnen im Krankenhaus eine sogenannte Geburtsanzeige ausgehändigt, die ausgefüllt und innerhalb einer Woche an das Standesamt geschickt werden muss. Auf diesem Vordruck ist unter anderem der Name des Kindes einzutragen – und zwar unbedingt in richtiger Schreibweise, weil aufgrund der Beurkundung eine Änderung nicht mehr möglich ist.
Kommt Ihr Kind aber bei einer Hausgeburt in Blomberg zur Welt, nehmen Sie selbst oder die Hebamme die Geburtsanmeldung beim Standesamt vor.
Neben der Geburtsbescheinigung benötigen wir:
- Erklärung Namensführung Kind
- Ausweisdokumente der Eltern
- Familienstammbuch
- Abstammungs- beziehungsweise Geburtsurkunde Mutter (bei unverheirateten Paaren)
- Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren)
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-411
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kerstin Schütz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-561
- E-Mail:
- k.schuetz@blomberg-lippe.de
-
Frau Stefanie Sundermann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-562
- E-Mail:
- s.sundermann@blomberg-lippe.de