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Brauchtumsfeuer
Kurzbeschreibung
Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
Beschreibung
Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.
- Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
- Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
- Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
- Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
- Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.
Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Osterfeuer - Genehmigung
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
- Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
- Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
info@blomberg-lippe.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jörn Meinberg
Fachbereichsleitung- Telefon:
- 05235 504-563
- E-Mail:
- j.meinberg@blomberg-lippe.de
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Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05235 504-564
- E-Mail:
- l.schroeder@blomberg-lippe.de