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Grundstücksentwässerung
Beschreibung
Neu gebaute Häuser, Anbauten oder aufgrund einer Modifizierung anders geführte Entwässerungsleitungen als bisher führen in der Großgemeinde Blomberg zu einem Entwässerungsantrag. Der muss bei den örtlichen Abwasserwerken eingereicht werden – und zwar in zweifacher Ausführung. Dieser Antrag muss beinhalten:
- Lageplan (amtlich)
- Baubeschreibung
- Lageplan (Maßstab: 1:500 oder größer) samt Angaben zu öffentlichen Kanälen, Entwässerungsleitungen und Revisionsschächten
- Grundriss des Gebäudes
- Anschlusskanalschnitt
- Angaben zu Hebeanlage oder Abwasserpumpe
- Betriebsbeschreibung mit Abwassermenge
Erforderliche Auflagen werden in der schriftlichen Genehmigung festgehalten.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abwasserwerke
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- Paradies 1-3
- 32825 Blomberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05235 9928-47
- E-Mail:
- c.helper@abwasserwerke-blomberg.de