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Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Neu gebaute Häuser, Anbauten oder aufgrund einer Modifizierung anders geführte Entwässerungsleitungen als bisher führen in der Großgemeinde Blomberg zu einem Entwässerungsantrag. Der muss bei den örtlichen Abwasserwerken eingereicht werden – und zwar in zweifacher Ausführung. Dieser Antrag muss beinhalten:

  • Lageplan (amtlich)
  • Baubeschreibung
  • Lageplan (Maßstab: 1:500 oder größer) samt Angaben zu öffentlichen Kanälen, Entwässerungsleitungen und Revisionsschächten
  • Grundriss des Gebäudes
  • Anschlusskanalschnitt
  • Angaben zu Hebeanlage oder Abwasserpumpe
  • Betriebsbeschreibung mit Abwassermenge

Erforderliche Auflagen werden in der schriftlichen Genehmigung festgehalten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen