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Kinderreisepass
Kurzbeschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass.
Beschreibung Beschreibung
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt
Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
- Geburtsurkunde (bei erstmaliger Ausstellung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- alter Kinderausweis (falls vorhanden)
- ggfls. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
- die Personalausweise/Reisepässe beider Elternteile (oder Kopie)
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Innerhalb des Gültigkeitzeitraumes kann der Kinderreisepass bis zum zwölften Lebensjahr um ein Jahr verlängert werden.
Dazu sind dann der aktuelle Kinderreisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die erneute Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen. Der Antrag muss von beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten eigenhändig unterschrieben werden.
Die Kosten belaufen sich auf 13 Euro für die Erstausstellung / Neuausstellung. Bei einer Verlängerung / Aktualisierung zahlt man 6 Euro.
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- Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
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- Am Martiniturm 1
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-444 - Fax:
05235 504-450 - E-Mail:
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- Telefon:
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- 05235 504-416
- E-Mail:
- s.eden-ziebold@blomberg-lippe.de
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Frau Jeannine Gerrlich
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Frau Laura-Marie Schröder
Sachbearbeitung- Telefon:
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