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Dienstleistungsinformationen
Vorkaufsrecht
Die Stadt Blomberg besitzt ein gemeindliches Vorkaufsrecht für Immobilien beziehungsweise Grundstücke.
Dafür, dass wir dieses Vorkaufsrecht nutzen, gibt es eine entscheidende Voraussetzung: Es muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer*in und Verkäufer*in vorliegen. Genau geregelt ist dieser Sachverhalt in den § 24 bis 28 des Baugesetzbuchs. Weitere Rechtsbereiche wie beispielsweise Naturschutzgesetz oder Denkmalschutzgesetz können ebenfalls zu einem Vorkaufsrecht führen.
Nehmen wir als Gemeinde das Vorkaufsrecht wahr, dann bedeutet das, dass die im Kaufvertrag ausgehandelten Bedingungen gelten. Allerdings dürfen wir ein Vorkaufsrecht nur dann ausüben, wenn das zum Wohl der Allgemeinheit geschieht. Es muss also ein öffentliches Interesse vorhanden sein.
Es muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer*in und Verkäufer*in vorliegen.
Der Gemeinde stehen Vorkaufsrechte kraft Gesetz (Allgemeine Vorkaufsrechte) und Vorkaufsrechte aufgrund von Satzungen (Besondere Vorkaufsrechte) zu. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die gesetzlichen Vorkaufsrechte dienen als städtebaurechtliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-251
- Telefon:
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- Bauen und Stadtentwicklung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Benjamin Bossemeyer
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05235 504-218
- E-Mail:
- b.bossemeyer@blomberg-lippe.de
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Herr Detlef Wehrmann
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05235 504-233
- E-Mail:
- d.wehrmann@blomberg-lippe.de