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Städtebauförderung
Beschreibung
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Land und Bund den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu stellt der Bund Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes bereit, Land und Kommunen ergänzen diese. Grundlage der Bund-Land-Beziehungen ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. Die Kommunen erhalten die Mittel vom Land auf dem Wege der Zuwendung. Grundlage dafür sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 nach den Förderbedingungen des Fördersatzerlasses 2015.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Stadtentwicklung
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- Marktplatz 2
- 32825 Blomberg
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- Telefon:
05235 504-0 - Fax:
05235 504-227
- Telefon:
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- Bezirksregierung Detmold
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- Leopoldstraße 15
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 71-0 - Fax:
05231 71-1295 - E-Mail:
poststelle@brdt.nrw.de
- Telefon:
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